Ja, Werbegeschenke sind Betriebsausgaben – aber die Höhe entscheidet über den Abzug. Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Geschenke an Geschäftsfreunde eine Freigrenze von 50 € netto pro Empfänger und Kalenderjahr (Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024; zuvor 35 €). Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, entfällt der Betriebsausgabenabzug komplett. Geschenke bis 10 € Anschaffungspreis gelten dagegen als Streuartikel und sind stets voll abzugsfähig.
Stand: 2. September 2026. Dieser Ratgeber fasst allgemein zugängliche Quellen zusammen und ersetzt keine Steuerberatung. Freigrenzen und Verwaltungsregeln ändern sich mit jedem Steuergesetz; bindend im Einzelfall ist die Beratung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Geschenke an Geschäftspartner sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die berühmte Grenze eingehalten wird: 50 € pro Empfänger und Jahr, bezogen auf den Nettowert bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen und auf den Bruttowert für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug (Finanztip; IHK Stuttgart). Zwei Fallstricke kosten Geber regelmäßig Geld:
Bewegt man sich über der Freigrenze, bleibt die Pauschalierung nach § 37b EStG (unten) – oder der Verzicht auf den Abzug.
| Grenze | Was sie bedeutet | Quelle |
|---|---|---|
| 10 € Anschaffungspreis | Streuartikel: voll abzugsfähig, kein geldwerter Vorteil beim Empfänger, keine Aufzeichnung des Empfängers nötig | Lexware, IHK Stuttgart |
| 25 € | Anzeigeschwelle im öffentlichen Dienst (BMVg-Staffel; Details je Bundesland) – siehe den Recht-Ratgeber | BMVg, BR, academics |
| 35 € | Umsatzsteuerliche Bagatellgrenze für die Schenkungsbesteuerung | OnlineBilanz |
| 50 € pro Empfänger und Jahr | Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde (seit 1.1.2024, zuvor 35 €) | Wachstumschancengesetz, Finanztip |
| 50 € pro Monat | Sachbezug für Mitarbeitende – kommt zu den Aufmerksamkeiten hinzu | Norman, Lexware |
| 60 € brutto | Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen (Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum) – Weihnachten ist ausdrücklich kein persönlicher Anlass | Lexware, Norman |
Ertragsteuerlich ist ein 48-€-Geschenk abziehbar. Umsatzsteuerlich bleibt die Bagatellgrenze für die Schenkungsbesteuerung aber bei 35 €: Wer ein Geschenk zwischen 35,01 und 50 € netto verschenkt, muss auf die unentgeltliche Wertabgabe Umsatzsteuer abführen, obwohl der ertragsteuerliche Abzug gewährt wird (OnlineBilanz). Die Freigrenze der Ertragsteuer hat die Umsatzsteuer also nicht mitgezogen – ein beliebter Fehler in der Jahresendabrechnung.
Grundsätzlich müsste die Beschenkte das Geschenk als Einnahme versteuern. Der Schenkende kann diese Last übernehmen, indem er die Pauschalsteuer nach § 37b EStG von 30 % des Bruttowerts entrichtet – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (OnlineBilanz; Norman). Die Pauschalierung ist pro Empfänger und Wirtschaftsjahr auf 10.000 € gedeckelt. Sie lohnt sich vor allem bei hochwertigen Geschenken an wenige Empfänger; bei breiter Streuung sind Artikel unter 10 € meist die einfachere Lösung.
Voraussetzung für den Abzug ist die Aufzeichnung: einzeln, getrennt von anderen Betriebsausgaben und zeitnah, mit Name des Empfängers, Anlass und Wert (IHK Stuttgart). In der Praxis laufen Geschenke auf eigenen Konten:
| Buchungsfall | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Geschenke an Geschäftsfreunde, abzugsfähig (bis 50 €) | 4630 | 6610 |
| Geschenke an Geschäftsfreunde, nicht abzugsfähig | 4635 | 6620 |
Die Google-Suchvervollständigung kennt die Frage „welche werbekosten kann ich als rentner absetzen" – die Frage verwechselt die Begriffe, denn gemeint sind Werbungskosten im Sinne des EStG. Die Begriffe sauber getrennt: Werbekosten sind die Ausgaben eines Unternehmens für Werbung, inklusive Werbegeschenken an Geschäftsfreunde; Werbungskosten sind absetzbare Aufwendungen von Arbeitnehmern und anderen Steuerpflichtigen für ihre Berufsausübung – ein Firmengeschenk an Kunden gehört für den Empfänger nicht dazu. Wer als Privatperson ein Geschenk erhält, das nicht unter die Streuartikel-Regel fällt, braucht die Pauschalierung des Gebers, um nichts zu versteuern.
Rund 80 % der vom GWW befragten Unternehmen bewerten die 50-Euro-Freigrenze positiv, und über 75 % erwarten von der abgeschafften Aufzeichnungspflicht für Geschenke bis 50 € einen spürbaren Impuls (GWW Werbeartikel-Monitor 2025, Auftraggeber: Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft). Für die Praxis heißt das: Der Budgetraum bis 50 € netto ist der Sweet Spot für Geschäftsfreunde-Geschenke – und darunter bleibt der Streuartikel unter 10 € der Volumenbringer. Zwei Drittel des Branchenumsatzes entfallen ohnehin auf Artikel unter 10 €.
Für die Auswahl passen Kugelschreiber als Streuartikel wie der Kugelschreiber Synex (0,31 €), Notizblöcke ab 0,32 € oder die Tasche Nazzer als leichter Beileger; im Notizbücher-Sortiment und bei Taschen mit Aufdruck beginnt die 50-€-Zone für Geschäftsfreunde. Welcher Anlass welchen Artikel verlangt, steht im Ratgeber Welches Werbegeschenk passt zum Anlass?.
Ja, als Betriebsausgabe – aber nur bis zur Freigrenze von 50 € netto pro Empfänger und Jahr (seit 1.1.2024, Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024); wird sie überschritten, entfällt der Abzug komplett, es sei denn, der Geber pauschaliert nach § 37b EStG.
Bei einem Freibetrag bleibt der übersteigende Teil abziehbar; bei der Freigrenze entfällt bei Überschreitung der gesamte Abzug – 52 € sind deshalb komplett nicht absetzbar, nicht nur die 2 € über der Grenze (IHK Stuttgart).
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zählt der Nettowert, für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug der Bruttowert (Finanztip).
Geschenke bis 10 € Anschaffungspreis: voll abzugsfähig, kein geldwerter Vorteil beim Empfänger, keine Empfängeraufzeichnung nötig (Lexware, IHK Stuttgart).
Grundsätzlich wäre das Geschenk beim Empfänger eine steuerpflichtige Einnahme; der Geber kann diese Last durch die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG (30 % zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer, Deckel 10.000 € je Empfänger und Jahr) übernehmen.
Abzugsfähige Geschenke an Geschäftsfreunde auf SKR03 4630 bzw. SKR04 6610, nicht abzugsfähige auf SKR03 4635 bzw. SKR04 6620 – jeweils einzeln, getrennt und zeitnah mit Name, Anlass und Wert aufgezeichnet.